Rechtsgrundlagen und Bachelorarbeit extern

Rechtsgrundlagen für das Studium

Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) Mechatronik.

Bachelorarbeit extern

Abschlussarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Verbindung mit Einrichtungen außerhalb der Univ. angefertigt werden, wenn dabei die Betreuung durch einen Hochschullehrer der Dep. MB, EEI oder INF sichergestellt ist.

Seitens des Dep. MB gilt hierbei für Bachelorarbeiten folgender Beschluss:

Bei den anderen Departments ist individuell bei den zur Betreuung in Frage kommenden Lehrstühlen nachzufragen.